Werkvertrags- und Auftragsrecht
Beratung und Vertretung in sämtlichen Bereichen des Werkvertrags- und des Auftragsrechts.
Ausarbeitung, Auflösung oder Anpassung von Verträgen (insbesondere Generalunternehmer-, Totalunternehmer-, Architekten- und Ingenieurverträge, vor allem auch im Anwendungsbereich der SIA-Normen).
Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen bei Baumängeln sowie von Nachtragsforderungen aus Werkverträgen oder Auftragsverhältnissen wie auch von Forderungen infolge Bauablaufstörungen oder Terminüberschreitungen.