Öffentliches Vergaberecht (Submissionsrecht)
Beratung von Gemeinwesen und Unternehmen in allen Fragen des öffentlichen Beschaffungswesens nach dem WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (Agreement on Government Procurement, GPA von 1994), dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BoeB), der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) und den kantonalen Gesetzen und Verordnungen (z.B. Submissionsdekret des Kantons Aargau).
Beratung von Gemeinwesen bei der Durchführung von Submissionen und Unterstützung von Unternehmen bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen.
Vertretung im Beschwerdeverfahren.